E-Kennzeichen....

Soundscape

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Hab grad ein bisschen zu dem Thema gestöbert - meist ist ja nicht ganz klar, was genau und wie beschränkt ist...

hab einen gut verständlichen Text gefunden:



E-Kennzeichnung von elektrischen und elektronischen Geräten im KFZ

Seit 1.Oktober 2002 gibt es eine neue Richtlinie, nach der elektrische und elektronische Geräte eine E-Kennzeichnung haben müssen. Ein CE-Zeichen, was sich jeder Hersteller selbst vergeben kann, ist nicht mehr ausreichend.
In der Praxis sieht das so aus:
Ist ein Fahrzeug nach dem 1.10.2002 erstmals zugelassen, ist eine E-Kennzeichnung erforderlich, das gilt z.B. für Autoradios, Handy-Ladekabel, Freisprecheinrichtungen, MP3-Player ...
Ist das Fahrzeug vor dem 1.10.2002 zugelassen, dürfen alle Geräte ohne E-Kennzeichnung benutzt werden.
Es ist auch nicht mehr möglich z.B. ein Autoradio aus dem alten Fahrzeug in das neue einzubauen.
Das geht soweit, daß neue Rettungsfahrzeuge und Feuerwehrautos nicht benutzt werden können, da die alte Geräte nicht eingebaut werden dürfen.
Um eine Zertifizierung für ein Gerät zu erhalten ist eine aufwendige Prüfung notwendig, die mit enormen Kosten verbunden ist. Unternehmen, die nicht nach DIN ISO 9001 zertifiziert sind, werden erst gar nicht zur Prüfung zugelassen.

Übringens: Man kann sich auch als Privatmensch seine alte Hardware Zertifizieren lassen: 2000-3000?
 
Meine alte Hardware hat bereits ein e-Kennzeichen. ;)

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Hallo!

Nein, das hat damit erstmal nix zu tun! Bevor diese Regelung endgültig griff, galt eine 7-jährige Übergangsfrist! Die großen Hersteller wie hier im Beispiel Sony haben entsprechend schon früh alles zertifizieren lassen, die kleineren haben halt bis zum letzten Drücker gewartet!


Viele Grüße

Achim
 
VW-Pannenhilfe schrieb:
da bin ich ja beruhigt, dass mein Auto so alt ist :D
Danke für die Info...

/me 2 ;)
habe immerhin auch ne steg AQ220.2 und ne soundstream D100II drin.

find ich aber echt scheiße sowas, theoretisch darf man bei nem neueren auto dann keine alten, aber feinen komponenten mehr verbauen.
aber ehrlich gesagt würde mich das auch wenig jucken, kontrolliert ja eh keiner...
 
wie ist das jetzt im Text gemeint? gilt die Erstzulassung, oder die "aktuelle" Zulassung?????? :kopfkratz: :kopfkratz: :kopfkratz:
 
Hallo,
@PoRcUpInE:
gilt die Erstzulassung, oder die "aktuelle" Zulassung??????
siehe Soundscape:
nach dem 1.10.2002 erstmals zugelassen


Wenn unsere Alpine-Komponenten (Monitorradio, DVD-Navigation, DVD-Player, CD-Wechsler, TV etc. aus 2001 glaube ich..???) noch nicht das E-Prüfzeichen tragen und da unser Auto erstmals in 07/2004 zugelassen wurde, dann sind wir betroffen :eek: . @Soundscape: Welche rechtlichen Konsequenzen ergeben sich?? Ich habe über das Thema auch schon ein wenig gelesen, aber werfe deshalb nicht mein ganzes Equipment über Bord. :eek: :eek: Wo kein Kläger, da kein Richter :D
 
nach dem 1.10.2002 erstmals zugelassen

ich wollts nur nochmal bestätigt haben...........


Ich denk, dass kann höchstens zu Problemen mit der Versicherung kommen, wenn dein Auto abbrennt. Ansonsten dürfte das niemand weiter interessieren.

Höchstens beim Diebstahl könnte die Begründung noch kommen "Das hätt ja gar nicht da drin sein dürfen", aber so weit denken die wohl nicht, kann ich mir nicht vorstellen.
 
Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt dadurch. Genau wie durch nicht geprüfte Anbauteile.
 
Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt dadurch.
Ich so etwas schon befürchtet, das ist krass :eek: :eek: :eek: Also werden Neuwagenkäufer gezwungen, auch eine neue Car-HiFi-Anlage zu kaufen. Klasse Idee für eine Konjunkturbelebung :ugly:

Ich will mal hoffen, dass Alpine schon rechtzeitig zertifiziert hat, ansonsten :wall: :wall:

Dann werden die Versicherung in Zukunft schreiben dürfen: "Es tut uns leid, wir können den Unfallschaden nicht übernehmen, denn laut Gutachter war für die Rückbank ein bei Ebay gekaufter nicht E-zertifizierter Monitor angeschlossen, durch den die Betriebserlaubnis erloschen ist." :hammer: :hammer: :hammer:

Deutschland im Verwaltungswahn :ugly:
 
Nachtrag für diejenigen, die es auch interessiert :

Ein klärendes Telefonat bei Alpine hat ergeben, dass sämtliche bei uns verbauten Komponenten (auch schon gebrauchte Geräte aus dem Ende des letzten Jahrtausends :ugly: ) schon das E-Prüfzeichen tragen und somit problemlos in Neufahreugen verbaut werden dürfen :D :D :D Da zeigt sich mal wieder der Vorsprung der renomierten Hersteller gegenüber den "Korea-/China-Grabbeltisch-Angeboten" :stupid:
 
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